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Regelungen für den Aufenthalt mit Tieren

Ankunftsdatum
Abreisedatum

Regelungen für den Aufenthalt mit Tieren

  1. Die Ankunft eines Tieres im Haus des Musikers ist bei der Buchung mitzuteilen.
  2. Im Haus des Musikers dürfen ausschließlich Haustiere untergebracht werden. Das Hotel darf sich weigern, Hunde solcher Rassen unterzubringen, die allgemein als aggressiv gelten. Es handelt sich um: American Pit Bull Terrier, Ca de Bou, American Bulldog, Dogo Argentino, Dogo Canario, Tosa, Rottweiler, Akbaş, Anatolischer Hirtenhund (Anatolian Karabash), Moskauer Wachhund, Kaukasischer Owtscharka (Verordnung des Ministers für Inneres und Verwaltung vom 28. April 2003 über das Verzeichnis der als aggressiv geltenden Hunderassen).
  3. Der Tierhalter ist verpflichtet, den Heimtierausweis mit den aktuellen Impf- und Entwurmungsbescheinigungen bei sich zu haben.
  4. Tiere müssen im Hotel und auf dessen Gelände in Begleitung und unter Aufsicht des Tierhalters oder einer berechtigten Person auf die Art und Weise an der Leine geführt werden, dass eine Flucht, die Zerstörung von Sachen bzw. eine Gefahr für andere Menschen oder Tiere vermieden wird.
  5. Tiere dürfen nicht mit ins Restaurant gebracht werden.
  6. Die Hundehalter sind verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde im Bereich des Hotels und auf dessen Gelände zu entfernen. Die Besitzer von Katzen müssen ein Katzenklo mit Sand haben und es in eine Plastiktüte leeren, die in einem dafür vom Hotelpersonal bestimmten Behälter zu entsorgen ist.
  7. Das Tier sollte nicht länger, als es seine physiologischen Bedürfnisse erlauben, allein im Hotelzimmer gelassen werden oder wenn es mit seinem Verhalten die Ruhe anderer Gäste stören könnte.
  8. Sollte das Hotelpersonal den begründeten Verdacht schöpfen, dass ein im Hotelzimmer gelassenes Tier den Aufenthalt anderer Gäste stört oder eine Gefahr für sich selbst oder andere Gäste darstellen könnte, wird die Hotelleitung sich mit dem Tierhalter in Verbindung setzen, um das Problem zu lösen. Sollte kein Kontakt möglich sein, behält sich das Haus des Musikers das Recht vor, das Hotelzimmer dieses Gastes zu betreten, auch unter eventueller Inanspruchnahme entsprechender Dienstleistungen, und das Tier aus dem Hotel zu entfernen. Alle sich daraus ergebenden Kosten sind vom Tierhalter zu tragen.
  9. Der Tierhalter trägt die volle finanzielle und rechtliche Verantwortung für durch sein Tier verursachte Personenschäden und für Schäden am Eigentum des Hotels und anderer Gäste.
  10. Alle durch Tiere verursachten Schäden am Eigentum des Hotels und anderer Gäste werden von der Leitung des Hauses des Musikers bewertet und die Kosten sind von den Tierhaltern zu tragen.
  11. Das Hotelzimmer, in dem sich ein Tier aufhält, wird ausschließlich in Anwesenheit des Besitzers gereinigt. Um die Reinigungszeiten festzulegen, wird um Kontakt mit der Rezeption gebeten.
  12. Die Gebühr für den Aufenthalt eines Tieres beträgt 40 Zloty pro Tag.
  13. Das Haus des Musikers behält sich das Recht vor, den Aufenthalt der Gäste, die diese Regelungen nicht befolgen, zu verkürzen.

 

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