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Dom Muzyka/ Haus des Musikersbetriebsordnung

Ankunftsdatum
Abreisedatum

Dom Muzyka/ Haus des Musikersbetriebsordnung  

Die Betriebsordnung soll zu einem ruhigen und sicheren Aufenthalt unserer Gäste beitragen.

§ 1

1. Die Wohnräume im Haus des Musikers, nachfolgend   Hotelzimmer genannt, werden für Hoteltage (Check-in – Check-out) gemietet.

2. Check-in ist ab 15.00 Uhr, Check-out bis 12.00 Uhr am nächsten Tag.

3. Wenn der Mieter, nachfolgend Hotelgast genannt, seinen Aufenthaltszeitraum beim Mieten des Hotelzimmers nicht bestimmt hat, wird angenommen, dass das Hotelzimmer für einen Hoteltag gemietet wurde.

§ 2

1. Die Absicht, den Aufenthalt über den am Anreisetag angezeigten Zeitraum zu verlängern, sollte von dem Hotelgast spätestens bis 10.00 Uhr an dem Tag gemeldet werden, an dem die Mietfrist des Hotelzimmers abläuft.

2. Das Haus des Musikers berücksichtigt den Wunsch einer Aufenthaltsverlängerung, sofern es möglich ist.

§ 3

1. Der Hotelgast darf sein Hotelzimmer nicht an Dritte weitervermieten, selbst wenn die bezahlte Frist noch nicht abgelaufen ist.

2. Im Haus des Musikers nicht gemeldete Personen dürfen sich von 7.00 bis 22.00 in den Hotelzimmern aufhalten.

3. Das Haus des Musikers darf sich weigern, einen Hotelgast zu empfangen, der bei einem vorigen Aufenthalt die Betriebsordnung erheblich verletzt hat, insbesondere wenn er einen Schaden am Vermögen des Hauses oder seiner Gäste oder einen Personenschaden gegenüber einem Hotelgast, einem Mitarbeiter oder anderen im Haus befindlichen Personen verursacht hat oder auch auf andere Art und Weise den ruhigen Aufenthalt der Gäste oder das Funktionieren des Hauses gestört hat.

§ 4

1. Bei Bedenken bezüglich der Dienstleistungen wird der Hotelgast gebeten, sie möglichst schnell an der Rezeption zu melden, was es dem Personal ermöglichen wird, unverzüglich zu reagieren.

2. Das Haus des Musikers wird verpflichtet, dem Hotelgast Folgendes zu gewährleisten:

a. Bedingungen zur vollen und uneingeschränkten Erholung,

b. Sicherheit des Aufenthalts, darunter auch die Sicherheit der Geheimhaltung der Informationen über den Hotelgast,

c. professionelle und nette Bedienung im Bereich aller geleisteten Dienste,

d. das Hotelzimmer aufzuräumen und erforderliche Reparaturen auszuführen, nur während der Hotelgast abwesend ist; bei seiner Anwesenheit evtl. nur dann, wenn er einen solchen Wunsch äußert,

e. eine technisch leistungsfähige Bedienung; im Falle von Mängeln, die nicht beseitigt werden können, wird sich das Haus des Musikers bemühen – sofern möglich –, das Hotelzimmer zu wechseln oder auf eine andere Art und Weise die Unbequemlichkeiten zu mildern.                                                                                                 

§ 5

1. Auf Wunsch des Hotelgastes leistet das Haus des Musikers folgende Dienste:

a. Auskunft über den Aufenthalt und die Reise,

b. Wecken zu einer bestimmten Uhrzeit,

c. Gepäckaufbewahrung am Anreise- und Abreisetag. Das Haus des Musikers darf sich weigern, das Gepäck zu

 anderen Terminen als zum Aufenthaltszeitraum des Hotelgastes und Sachen, die nicht die Eigenschaften von persönlichem Gepäck haben, zur Aufbewahrung zu empfangen.                                          

§ 6

1. Das Haus des Musikers haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Sachen, die durch die die Dienstleistungen des Hauses in Anspruch nehmenden Personen mitgebracht wurden, im Bereich, der mit den Vorschriften der Artikel 846 bis 852 Zivilgesetzbuch bestimmt ist, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

2. Die Haftung des Hauses des Musikers wegen Verlustes oder Beschädigung von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten oder Gegenständen von wissenschaftlichem oder künstlerischem Wert wird gemäß Artikel 849 § 1 Zivilgesetzbuch beschränkt, wenn diese Gegenstände nicht an der Rezeption in Verwahrung gegeben werden.

3. Das Haus des Musikers darf sich weigern, Gegenstände an der Rezeption in Verwahrung zu nehmen, wenn sie die Sicherheit gefährden oder wenn sie im Verhältnis zur Größe und zum Standard des Hauses des Musikers einen zu hohen Wert haben oder wenn sie allzu viel Platz einnehmen.

4. Hat der Hotelgast einen Schaden festgestellt, hat er die Rezeption unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 7

1. Das Haus des Musikers haftet nicht für eine Beschädigung oder ein Abhandenkommen des auf dem Parkplatz vor dem Haus geparkten Wagens oder eines anderen Fahrzeugs des Hotelgastes.

§ 8

1. Im Haus des Musikers ist die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr des nächsten Tages einzuhalten.

2. Das Verhalten der Hotelgäste und der die Dienstleistungen des Hauses des Musikers in Anspruch nehmenden Personen darf den ruhigen Aufenthalt anderer Hotelgäste nicht stören. Das Haus des Musikers darf einer Person, die dieses Prinzip verletzt hat, verweigern, seine Dienste zu leisten.

§ 9

1. Der Hotelgast hat sich beim Verlassen seines Hotelzimmers zu vergewissern, ob die Tür abgeschlossen wurde, und den Zimmerschlüssel an der Rezeption zu hinterlassen.

2. Der Hotelgast trägt die materielle Verantwortlichkeit für alle Beschädigungen oder Zerstörungen der Ausstattung oder der technischen Einrichtungen des Hauses des Musikers, die durch ihn selbst oder seine Besucher verschuldet werden.

3. Wegen Brandgefahr ist es verboten, Tauchsieder und andere derartige Geräte zu verwenden, die nicht zur Zimmerausstattung gehören. Dieses Verbot betrifft nicht die Bügeleisen, die unseren Gästen durch das Haus des Musikers zur Verfügung gestellt werden. Der Gast ist verpflichtet, beim Verwenden des Bügeleisens besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, und er ist dafür verantwortlich, das eingeschaltete Bügeleisen nicht ohne Aufsicht zu lassen und es nach Beendigung des Bügelns auszuschalten.

§ 10

Vom Hotelgast hinterlassene Gegenstände des persönlichen Bedarfs werden an die von ihm angegebene Adresse verschickt. Sollte dies nicht beauftragt werden, werden die Gegenstände 3 Monate lang durch das Haus des Musikers verwahrt, dann vernichtet.               

                                                                                                                              § 11

 Rauchen ist im Dom Muzyka streng verboten. Die Nichteinhaltung dieses Verbots führt zu einer Geldstrafe von 500 PLN.        

Komfortable Hotelzimmer

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